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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 20

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
20 Vii. Der Dreißigjährige Krieg. 1646—1648 namentlich dem bayerischen Lande durch furchtbare Verheerungen tiefe Wunden. Der fchwedifche General Königsmark sollte die kaiserlichen Erbstaaten erobern. Er drang ins Herz von Böhmen vor und machte 1648 einen Angriff auf Prag. Schon hatte er die sog. Kleinfeite der Stadt weggenommen, da verkündeten Trompeten unter dem Geläute der Glocken dem Lande die längst ersehnte Botschaft von dem allgemeinen Frieden (Oktober 1648). Grollend zogen die Schweden von Prag ab. Sie schleppten aber reiche Beute mit heim und darunter befand sich die Handschrift von Ulfilas' gotischer Bibelübersetzung, der berühmte Codex argenteus (jetzt in der Universitätsbibliothek von Upsala). Paul Gerhardt saug: „Gott Lob, nun ist erschollen Das edle Fried- und Freudewort, Daß nunmehr ruhen sollen Die Spieß' und Schwerter und ihr Mord." § 78. Der Westfälische Friede 1648. Verhandlungen 1. Schon auf dem Regensburger Reichstag vorn Jahre 1640 zu Osnabrück und ^ ™ r , i ^ ' ns.. . Münster, kam der Wunsch nach Beendigung des Krieges zum Ausdruck. Allein die hieraus bezüglichen Beratungen verliefen resultatlos und der Kampf tobte weiter. Ernstlicher wurden die Friedensverhandlungen von 1645 an in Angriff genommen und zwar zu Osnabrück zwischen dem Kaiser und den Schweden, die zugleich die protestantischen Stände ver- traten, und in Münster zwischen dem Kaiser und den Franzosen. Aber auch jetzt noch fehlte es den beteiligten Parteien an dem rechten Eiser. Unbedeutende Vor- und Formfragen und die Selbstsucht der auswärtigen Mächte, die mit möglichst reicher Beute den deutschen Kriegsschauplatz verlassen wollten, bewirkten eine derartige Verzögerung der Verhandlungen, daß der endgültige Abschluß des Friedens erst am 24. Oktober 1648 erfolgte. Die Friedensbestimmungen zerfallen in 3 Gruppen: 1) in solche, welche sich auf territoriale Verhältnisse, 2) in solche, welche sich auf religiös-kirchliche Verhältnisse und 3) in solche, welche sich auf verfassungsrechtliche Zustände beziehen. Territoriale Be- 2. I. Xemtormte Bestimmungen. stimmungen. a. Frankreich erhielt: das österreichische Elsaß, den Sundgau, die Festung Breisach, das Besatzungsrecht in Philippsburg, die Bestätigung des Besitzes der Städte und Bistümer Metz, Tonl und

2. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 114

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
Gesetzgebende Versammlung 1791- 1792: a. Zusammensetzung und Aufgabe. b. Erklärung des Krieges an Österreich 1792. 114 Ix. Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß. Ausschreitungen zu befürchten waren, so verließen die königlichen Prinzen und viele Adelige ihr Vaterland und ließen sich namentlich in den Rheinstädten nieder (Emigranten), von wo aus sie die deutschen Fürsten zum bewaffneten Einschreiten gegen Frankreich und zur Wiederherstellung der früheren Ordnung aufzustacheln suchten. Das Zentrum dieses „auswärtigen Frankreich" war Koblenz. Endlich glaubte auch der König die Sicherheit seiner Person bedroht. Um sich den Gefahren zu entziehen, machte er im Juni 1791 eineu Fluchtversuch, wurde aber in Varennes (bei Metz) erkannt und daun auf Befehl der Nationalversammlung nach Paris zurückgebracht, wobei er auch den letzten Rest von Autorität im Volke verlor. Bald darauf löste sich die Konstituierende Versammlung auf, um uoch in demselben Jahr einer anderen, der gesetzgebenden, Platz zu machen. § 106. Die Gesetzgebende Versammlung. Der Nationalkonvent. Die Direktorialkriege. 1. Die Gesetzgebende Vers a m in lnng (Assemblee legislative, 1791 — 1792) kam durch allgemeine Wahlen zu stände. Ihre Aufgabe war: die Verfassung durch gesetzgeberische Maßnahmen weiter auszubauen und sie in das praktische Leben überzuführen. In ihr gab es drei Parteien: 1) die konstitutionell-royalistische, welcher die Anhänger des Königtums angehörten; 2) die gemäßigten Republikaner, als deren wichtigste Gruppe die Girondisten (Abgeordnete aus dem Departement der Giroude) anzusehen waren, und 3) die radikalen Republikaner oder die Jakobiner, aus deren Seite sich die vor keinen Greueltaten zurückschreckenden Mänuer, wie Robespierre, M a r a t und Danton befanden. Die Versammlung saßte insbesondere die Be-kämpfung der für die neue Staatsordnung gefährlichen Emigranten ins Auge. Man sollte sie als Landesverräter und Verschwörer behandeln und ihre Güter einziehen. Der König widersetzte sich solchen Anträgen und erweckte dadurch den Verdacht, als baue er seine Hoffnungen auf die Vorgänge in den Rheingegenden. Wegen der von den Emigranten betriebenen Rüstungen richtete man eine Beschwerdeschrist an den Deutschen Kaiser. Als dieselbe keinen Erfolg hatte, mußte Ludwig Xvi. den Krieg an Österreich und Preußen erklären (1792). Das anfangs sieghafte Vordringen des Feindes benützten die Jakobiner zum Sturz des Königs. Indem sie den Gedanken verbreiteten, der König stehe in geheimen Beziehungen zu den deutschen Fürsten, stachelten sie die erhitzte Menge zu einem neuen Aufruhr an. Der wütende Pöbel machte im August 1792

3. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 182

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
182 X. Vom Wiener Kongreß bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Kaisertums. Kongreß aus eigener Initiative einen auf dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetze beruhenden Verfassungsentwurf ausarbeiten. Das Verfassungswerk kam 1816 zu stände. Am 26. Mai 1818 trat Bayern in die Reihe der konstitutionellen Staaten ein. König Max I. Joseph schenkte seinem Volke eine Verfassung, auf Grund welcher sich ein volkstümliches und fortschreitendes Staatsleben entfalten konnte. Er sicherte darin den Staatsbürgern Gleichheit vor dem Gesetze (namentlich in der Besteuerung), Sicherheit der Person und des Eigentums, Freiheit des Glaubens zu und knüpfte Gesetzgebung und Besteuerung an die Mitwirkung einer Volksvertretung (§ 145, 7). 1818 erhielten noch Nassau und Baden, 1819 Württemberg und 1820 Hessen-Darm st adt Verfassungen. tionse$r@en Ein widerspruchsvolles Verhalten zeigte Preußen. Gerade Preußens, seine Bevollmächtigten hatten ans dem Wiener Kongreß die Anträge auf Erlaß von landständischen Verfassungen gestellt. Friedrich Wilhelm Iii. hatte auch den ehrlichen Willen, in seinem Lande mit gutem Beispiel voranzugehen, und schon 1815 die Bildung von Provinzialvertretungen angeordnet, aus welchen dann die Versammlung der Landesrepräsentanten gewählt werden sollte. W. v. Humboldt, seit 1819 Minister, hatte in einer Denkschrift die Notwendigkeit einer Landesrepräfentation nachgewiesen und an dieselbe die Hoffnung geknüpft, daß sie die sittliche Kraft der Nation erhöhe, den Staat stärke und sichere Bürgschaften für dessen fortschreitende Entwicklung nach innen gewähre. Da erfolgte die verhängnisvolle Tat K. Sands und erregte in dem schwankenden König Bedenken. Metternich warnte vor Zugeständnissen an den Geist der Zeit und der preußische Adel, der am liebsten die Stein'schen Reformen wieder rückgängig gemacht hätte, bekämpfte mit allen Mitteln die auf Erlaß einer Verfassung hinzielenden Bestrebungen. Humboldt wurde entlassen. Die Versassnngs-srage blieb ungelöst; dagegen erhielt das Volk 1823 durch königliche Provinznilstände Verfügung die Provinzialstände, welche ans Vertretern der adeligen, städtischen und bäuerlichen Grundbesitzer gebildet wurden. (Wer nicht Grundeigentum besaß, war von jeder Mitwirkung am politischen Leben ausgeschlossen.) Die den neuen Körperschaften eingeräumten Befugnisse waren von geringem Umfange; sie hatten, abgesehen von wenigen Fällen, in welchen ihnen das Recht der Beschlußfassung zustand (Armenwesen, Straßenbau, Irrenhäuser), nur das Recht der Beratung. Da für die Verhandlungen die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, so konnten von den Provinzialständen fruchtbare Anregungen auf das Volk nicht ausgehen.

4. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 186

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
186 X. Vom Wiener Kongreß bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Kaisertums. § 131. Der Preußisch-deutsche Zollverein 1834. 1. Wir haben gesehen, daß die Bundesversammlung in Frankfurt a. M. hinsichtlich des nationalen und konstitutionellen Gedankens eine hemmende, ja unterdrückende Tätigkeit ausübte und daß sie da, wo von seiten einzelner Fürsten das Bestreben nach einem freien inneren Ausbau der Eiuzelstaateu hervortrat, kein Mittel unversucht ließ, um den Regierungen die Hände zu binden. Wie unerquicklich nun auch das Bild war, welches Deutschland in politischer Beziehung darbot, auf wirtschaftlichem Gebiete, sowie in Kunst und Wissenschaft kam es in der langen Friedenszeit zu einer äußerst erfreulichen Entwicklung der Kräfte. Wir betrachten hier die wirtschaftlichen Erscheinungen. "de"m deutschen^ 2- Nach dem Wiener Kongreß erhoffte man in ganz Deutschland iebenmaenben nac^ einer langen Lähmung und Fesselung der produktiven Kräfte Druckes, eilte Belebung von Industrie, Handel und Verkehr. Dieselbe trat jedoch nicht eilt. Die Ursache davou war: 1. das massenhafte Einstro m e n e n g l i s ch e r F a b r i k a t e, die während der Kontinentalsperre in England hergestellt und aufgestapelt und nun zu (Schleuderpreisen ans dem deutschen Markt abgesetzt wurden, und 2. das in Deutschland herrschende unheilvolle Grenzzollsystem, welches die vielen Staaten fast hermetisch Don einander abschloß, die Zirkulation der Waren außerordentlich belästigte und verteuerte und den Schmuggel mit seinen entsittlichenden Wirkungen zur höchsten Blüte brachte. „Das Bedürfnis eines wirksamen Schutzes der nationalen Industrie" veranlaßte verschiedene Fabrikanten, sich hilfesuchend an den Bundestag zu wenden. Aber das Zentralorgan in Frankfurt kümmerte sich nicht um die Beförderung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen, obwohl Artikel 19 der Bundesakte eine Regelung des Handels und Verkehrs zwischen den verschiedenen Bundesstaaten in Aussicht stellte. Da trat Preußen hervor und zeigte den deutschen Regierungen den einzig richtigen Weg zur Besserung der Verhältnisse. Das preußische 3. Es erließ 1818 ein Zollgefetz, welches zwischen den eigenen Z^llgesetz vou Provinzen die Beschränkung des freien Verkehrs aufhob, die Zölle an die Grenzen des Staates verlegte, die Einfuhr der Rohstoffe entweder gar nicht oder nur sehr gering belastete, für die Manufakturwaren eiueu mäßigen Schutzzoll (10 %), für die Kolonialwaren jedoch einen höheren Finanzzoll (20%) einführte. Da bei der Zerrissenheit des preußischen Gebietes die preußische Grenzlinie eine Menge von Staaten berührte, so stellte sich die Ausdehnung des Zollgesetzes auf die benachbarten Staaten als eine Notwendigkeit heraus. Vor allem war es der

5. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 170

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
170 Ix. Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß. mit zahlreichern Gefolge über den Kanal, um ihren Verbündeten, den Prinzregenten von England, zu besuchen. Sie wurden vorn englischen Volke mit Begeisterung empfangen, namentlich ward Blücher, wo er sich blicken ließ, der Gegenstand rührender Huldigungen. § 125. Der Krieg von 1815. (Die 100 Tage.) Wiener Kongreß. l. Im November 1814 kam der in Aussicht genommene europäische Kongreß in Wien zu stände. Die meisten Staaten des Kontinentes waren vertreten. Wien hatte noch nie eine so glänzende Versammlung in seinen Mauern gesehen. Franz I. und Metternich suchten durch prunkvolle Feste ihren erlauchten Gästen den Aufenthalt in der schönen Kaiser stadt genußreich zu gestalten. Allein der äußeren Pracht entsprach nicht der Geist, der die Kongreßteilnehmer beseelte. Nur zu bald machte sich die alte Uneinigkeit und Eifersucht unter den Großmächten geltend; sie offenbarte sich insonderheit bei den Verhandlungen über die territoriale Neugestaltung der einzelnen Staaten. Die Beratungen nahmen zuweilen eine solche Schärfe an, daß man einen friedlichen Ausgleich der Differenzen für unwahrscheinlich halten mußte. Napoleons Rück- 2 Mit qröftter Spannung verfolgte Napoleon den Gang der kehr nach Frank- / _ . A, . , „ . . , . . . i rei*1815 Wiener Verhandlungen. Die Kunde von der Zwietracht unter den Kongreßmächten erfüllte ihn mit Zuversicht. Wie über Wien, fo wurde er auch über Frankreich und die dort herrschende Volksstimmung genau unterrichtet. Und was er erfuhr, war ebenfalls geeignet, neue Hoffnungen in ihm zu erwecken. Ludwig Xviii. hatte es nicht verstanden, die Gunst des Volkes zu erwerben. Verschiedene seiner Maßregeln, wie die Einschränkung der Presse, Besetzung der Offiziersstellen mit adeligen Jünglingen und die Rückgabe der noch nicht verkauften Emigrantengüter an die ehemaligen Eigentümer, hatten die Befürchtung hervorgerufen, daß man am Hofe damit umgehe, die Zeiten Ludwigs Xv. wieder herzustellen. Die Folge davon war Unzufriedenheit mit dem Regiment. Diese beiden Umstände: die Spaltungen in Wien, der Unwille der französischen Nation wirkten anspornend auf den ehrsüchtigen Manu in Elba. Es reifte in ihm der tollkühne Entschluß, im Vertrauen auf sein oft bewährtes Kriegsglück mit seiner Garde die Insel zu verlassen, die Bourbonen zu stürzen und seine Herrschaft wieder aufzurichten. Am 1. März 1815 landete er bei Cannes an der Südküste Frankreichs. In klug berechneten Proklamationen verkündigte er dem Volke „den Fortbesitz der durch die Revolution

6. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 194

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
194 X. Vom Wiener Kongreß bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Kaisertums. eine namentlich von den Studenten unterstützte Rebellion den Kaiser Ferdinand I., den verhaßten Metternich zu entlassen und einen Reichstag sür Gesamtösterreich einzuberufen. Metternich, seit 1809 leitender Minister, legte seine Ämter nieder und verließ die Hauptstadt (t 1859). Im Sommer und Herbst 1848 aber kam es zu neuen furchtbaren Ausbrüchen der Volksleidenschaften. Der Regierung entschlüpfte die Macht. Der Hof floh nach Innsbruck, später nach Olmütz und die Herrschaft über Wien fiel der Bürgerwehr zu. Die radikale Linke des Frankfurter Parlaments entsandte Robert Blum, um den Aufständischen ihre Sympathien zu bekunden. Fürst Windifchgrätz, der kurz vorher in Prag durch Niederwerfung der Czechenerhebnng die Ruhe wiederhergestellt hatte, rückte heran, belagerte die Kaiserstadt und nötigte sie am 31. Oktober zur Kapitulation. Die Hauptaustifter des Aufstandes hatten die ganze Strenge des Kriegsrechtes an sich zu erfahren. Unter den standrechtlich Erschossenen befand sich auch Robert Blum, der sich vergebens auf seine Unverletzlichkeit als Mitglied des Frankfurter Parlaments berufen hatte. — Unter den stürmischen Bewegungen der Zeit war Kaiser Ferdinand regierungsmüde geworden. Ant 2. Dezember 1848 legte er die ihm zu schwer gewordene Krone nieder und nun bestieg sein achtzehnjähriger Neffe Franz I o s e p h den österreichischen Thron. Tie Revolution 4. Ein Schauplatz stürmischer Kundgebungen und blutiger Scenen 18?M?I?1848. war auch Berlin. Die fortgesetzte Weigerung Friedrich Wilhelms Iv., den aus der Zeit herausgeborenen Forderungen des Volkes entgegenzukommen, hatte eine sehr gereizte Stimmung in der Menge hervorgerufen. Sie offenbarte sich in lärmenden, allgemeinen Versammlungen, die in der zweiten Märzwoche veranstaltet wurden. Der „Terrorismus der Straße" wuchs von Tag zu Tag und gewann allmählich einen ganz bedenklichen Einfluß. Endlich am 18. März 1848 stellte der König nach langem Zaudern durch ein Patent Erlaß einer Verfaffung und kräftiges Eintreten für eine nationale Bundesreform (Verwandlung des Staatenbundes in einen Bundesstaat) in Aussicht. Die königliche Botschaft wirkte beschwichtigend, ja rief eine freudige Bewegung in der Berliner Bevölkerung hervor. Ganze Scharen eilten auf den Schloßplatz, um dem König zu daukeu. Derselbe erschien auf dem Balkon und nahm die Huldigungen der jubelnden Menge entgegen. Plötzlich fielen, bisher unaufgeklärt von welcher Seite — ob vom Militär oder von gewiffenlofen Agitatoren — zwei Schüsse, die, obwohl sie niemand verletzten, sofort einen Umschlag in der Stimmung des Volkes bewirkten, das sich verraten glaubte. Die eben dem König eine Ovation bereitet hatten, schrieen: „Wir sind verraten," stoben auseinander, stürmten durch die Straßen, erbauten Barrikaden und begannen einen Kampf mit dem Militär, der vom Nachmittag bis

7. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 195

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 133. Die Revolution von 1848. 195 nach Mitternacht dauerte. Am Morgen des 19. März gab der König Befehl zum Abzug der Truppen aus der Hauptstadt; auch willigte er in die Errichtung einer Bürgerwehr zum Schutze der Ordnung und Sicherheit. 5. Im Mai wurde in Berlin die aus allgemeinen Wahlen her-vorgegangene (Preußische) Nationalversammlung eröffnet. Versammlung. Sie sollte durch gemeinsame Arbeit mit der Regierung eine Verfassung schaffen. Bald aber zeigte sich ein unüberbrückbarer Gegensatz zwischen der demokratischen Kammermehrheit einerseits, der Regierung und ihren Anhängern anderseits. Die Beratungen verliefen resultatlos. Infolgedessen hob Friedrich Wilhelm die Nationalversammlung, die inzwischen wegen häufiger Störungen von Berlin nach Brandenburg verlegt worden war, auf und verkündete (oktroyierte) im Dezember 1848 dem Lande eine von der Regierung entworfene Verfassung, welche von den aus Grund derselben zusammengetretenen zwei Kammern beraten und am 6. Februar 1850 von König und Landtag feierlich beschworen wurde. (Die gesetzgebende Gewalt wird fortan durch den König, das Herrenhaus — seit 1854 so genannt — und das Haus der Abgeordneten ausgeübt.) Der Sturm war vorbei; die Ruhe kehrte zurück. 6. Der unruhige Geist der Zeit ergriff auch das bayerische B^gungen^in Volk. In lärmender Weise verlangte es Preßfreiheit, Ministerverant- «aven. Wörtlichkeit, Öffentlichkeit der Rechtspflege 2c. König Ludwig I. gewährte durch die Proklamation vom 6. März 1848 alle diese Forderungen, legte aber am 20. März aus freiem Entschlüsse die Zügel der Regierung in die Hände seines Sohnes Maximilian. — Stürmischer war die Bewegung in Baden. Leidenschaftliche Republikaner, wie Hecker, Struve und Herwegh, planten den Sturz der Monarchie. Sie riefen im April 1848 von Konstanz aus zu den Waffen. Die von ihnen aufgestachelten und von französischen Republikanern verstärkten Haufen aber wurden von Bundestruppen zerstreut. 7. Wir haben bisher die auf den freiheitlichen Ausbau der Einzelftaaten gerichteten Bestrebungen kennen gelernt; nun werde noch der mächtigen Strömung gedacht, welche eine gründliche Umgestaltung der Bundesverfassung und damit die Vereinigung der deutschen Staaten und Stämme zu einem organisch gegliederten Ganzen ins Auge faßte. Ende März 1848 vereinigten sich in Frankfurt a. M. verschiedene Das Vorparia-Mitglieder der deutschen Ständeversammlungen, das sog. Vorparlament. Sie stellten den Grundsatz der Volkssouveränität aus und beschlossen, daß eine aus allgemeinen, direkten Wahlen hervorgehende deutsche Nationalversammlung das Verfassungswerk in Angriff nehmen und zur Durchführung bringen solle. Ihre Beschlüsse fanden die Zustimmung des Bundestages, welcher sich, die Zeichen der Zeit er- 13*

8. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 175

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 126. Wiener Kongreß. 175 der Jahre 1813—1815, welche bewiesen, was ein Volk zu leisten vermag, wenn es in Eintracht zusammenarbeitet, hatten in dem national-gesinnten Teile der Bevölkerung das lebhafte Verlangen nach einem festen und dauernden Zusammenschluß der einzelnen Stämme hervorgerufen, nach gemeinsamen Einrichtungen, durch welche die zu schaffende Zentralgewalt einen wertvollen Inhalt bekäme. Dieses Verlangen kam auch in Wien zum Ausdruck. Allein alle diesbezüglichen Pläne und Vorschläge (Herstellung von Kaiser und Reich, Errichtung eines Bundesgerichtes für den Rechtsschutz der einzelnen re.) scheiterten an dem Widerspruch der Rheinbundsstaaten, die davon eine Beeinträchtigung ihrer Souveränitätsrechte fürchteten, der auswärtigen Mächte, die ein geeinigtes Deutschland nicht aufkommen lassen wollten, und an dem Verhalten Österreichs, dessen leitender Minister Metternich das Heil in der Zersplitterung und in der Pflege des Partikularismus suchte und daher der Meinung war, daß die deutschen Staaten in voller Autonomie neben einander bestehen sollten. Was schließlich als Frucht der Beratungen herauskam, das war der sog. „Deutsche Bund", eine lose Vereinigung von Staaten, von denen jeder einzelne das Recht hatte, Bündnisse jeder Art, selbst mit dem Auslande zu schließen, sofern dieselben nicht gegen den Bund und seine Glieder gerichtet waren, ein Recht, das auch im Westfälischen Frieden den Reichsständen gewährt worden war und das sich in der Folgezeit als eine nachteilige Bestimmung erwiesen hatte. Die Festsetzungen über die Einrichtungen des Bundes wurden in der „Teutschen Bundesakte" vom 8. Jum 1815 niedergelegt. 2. Nach derselben war der Bund ans 39 Staaten z n s a m m e n - Zusammensetzung gesetzt: aus 1 Kaiserreich (Österreich), 5 Königreichen (Preußen, Bayern, Hannover, Sachsen, Württemberg), 1 Kurfürstentum (Hessen-Kassel), 7 Großherzogtümern (Baden, Hefsen-Darmstadt, Mecklenburg-Schwerin und -Streütz, Sachsen-Weimar, Luxemburg, Oldenburg), 10 Herzogtümern, 10 Fürstentümern, 1 Landgrafschaft (Hessen-Hom-burg), und 4 Freien Städten (Frankfurt a. M., Hamburg, Bremen, Lübeck). Die beiden deutschen Großmächte gehörten, damit sie ihre Selbständigkeit als europäische Großmächte wahren konnten, dem Bund nur mit einem Teil ihres Gebietes an; das transleithauische Österreich sowie die Provinzen Preußen und Posen standen außerhalb desselben. Dagegen waren verschiedene fremde Monarchen Mitglieder des Bundes: der König von England für Hannover (Personalunion bis 1837), der König von Dänemark für Holstein und Lauenburg (Personalunion bis 1864), der König der Niederlande für Luxemburg. 3. Als Zweck des Bundes galt die Erhaltung der äußeren und Zweck des inneren Sicherheit Deutschlands, ferner die Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.

9. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 199

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 134. Das Scheitern aller nationalen Hoffnungen. 199 werfung und stellten die Ruhe wieder her. — In der Rheinpfalz trat ein Landesausschuß zusammen und proklamierte die Republik. In dem unterwühlten Baden, das im Westen und Süden von demokratisch eingerichteten Staaten umgeben war, nahm der Aufstand den gefährlichsten Charakter und den größten Umfang an. Fortwährende aufhetzende Einwirkung der Radikalen erzeuge im Heere widerspenstigen Sinn; es versagte den Offizieren den Gehorsam und ging endlich in eine Meuterei über. Der Großherzog verließ das Land. Auf fein Ersuchen rückten preußische Truppen unter dem Oberkommando des Prinzen Wilhelm von Preußen in Baden ein, besiegten im Juni 1849 in dem Treffen bei Waghäufel unweit Bruchsal die Insurgenten, zwangen Rastatt zur Übergabe und schlugen den Aufstand nieder. 3. Preußen hatte sich durch Bekämpfung der Revolution Ver- Das feeusnttf* dienste erworben. Im Hinblick darauf schien es berufen, die von der Mai itm. Heit geforderte, aber von der Frankfurter Nationalversammlung vergeblich versuchte Neugestaltung der Bundesverhältnisse in die Hand zu nehmen. Das war auch die Meinung Friedrich Wilhelms Iv. Schon vor dem Auseinandergehen des „Rumpfparlaments" hatte er den Ent-schlnß gefaßt, durch Verständigung mit den Regierungen die deutsche Einheit und zwar mit Berücksichtigung der Frankfurter Reichsver-fassuug zuz stände zu bringen. Auf sein Ersuchen traten im Mai 1849 die Vertreter mehrerer Fürsten in Berlin zu Konferenzen zusammen. Das Ergebnis der Beratungen war das Dreikönigsbündnis, welches Preußen mit Sachsen und Hannover schloß. Es sollte die Grundlage eines Bundesstaates unter Preußens Führung bilden und ein nach Erfurt zu berufender Reichstag follte die Verfassung endgültig feststellen. Die neue Union erweckte übertriebene Hoffnungen aller Patrioten. 17 Regierungen (die kleinen Staaten) traten dem Bunde bei und die Mitglieder der Frankfurter Erbkaiferpartei, Gagern und Dahlmann an der Spitze, erklärten in Gotha (daher die „Gothaer" > ihre Zustimmung zu Preußens Vorgehen. 4. Nun aber erhob sich das mittlerweile wieder erstarkte O st e r - ^erskev^ reich, wo seit Metternichs Sturz Fürst Schwarzenberg die Geschicke ~«.er Mittel, des Staates leitete, und bereitete der durch Preußen angebahnten Einigung unüberwindliche Schwierigkeiten. Durch seine Einwirkungen bestimmt, lösten nicht nur Hannover und Sachsen und später auch Äurheffeu ihre Beziehungen zur Union, sondern es nahmen auch Bayern und Württemberg eine preußenfeindliche Haltung an. Nichtsdestoweniger aber traten die in den Unionsstaaten gewählten Abgeordneten im März 1850 zum Erfurter Parlament zusammen (bei der Rechten: Otto v. Bismarck, ein Gegner des Bundesstaates). Die von Vaterlandsliebe durchdrungenen Volksvertreter

10. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 179

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 128. Reaktionäre Gegenströmung. 179 war ein Feind der neuen Ideen; er bekämpfte sie in Zeitschriften, schickte, wie man hörte, Stimmungsberichte über die in Deutschland herrschenden Zustände und Strömungen an Kaiser Alexander I. von Rußland und erhob schwere Anklagen gegen die Universitäten. Der Haß gegen ihn erzeugte in K. Sand den Entschluß, das Vaterland von seinem ungeratenen Sohne zu befreien und damit dem Fortschritt wie der nationalen Sache einen Dienst zu erweisen. Er reiste nach Mannheim, wo sich Kotzebne gerade aufhielt, verschaffte sich unter falschem Namen Einlaß in dessen Gemach und stieß ihm mit den Worten: „Hier, du Verräter des Vaterlandes!" den Dolch in die Brust (23. März 1819). Der Versuch, sich selber zu töten, mißlang; Sand wurde 1820 hingerichtet. § 128. Reaktionäre Gegenströmung. 1. Dem vorwärts drängenden Streben der Gebildeten des Volkes nach Verwirklichung des Einheits- und Freiheitsgedankens setzten sich bald reaktionäre Bewegungen zur Abschwächung und Unterdrückung entgegen. Dieselben gingen zunächst von zwei Kreisen aus: vou dem Großgrundbesitz, der von den Neuerungen eine Schmälerung seiner Rechte fürchtete, und von dem Beamtentum, das „in der Einführung parlamentarischer Einrichtungen eine Beeinträchtigung seiner bisherigen Unfehlbarkeit und Unantastbarkeit" sah. Beide wirkten dahin, den Widerspruch der Fürsten gegen die erstrebten Fürst Metternick. Reformen herauszufordern. Der entschiedenste Gegner des neuen Geistes war der österreichische Staatskanzler Fürst Metternich (f 1859). Er hielt jeden Versuch nach Umgestaltung des Bestehenden, jede Mitwirkung des Volkes bei der Gesetzgebung und Verwaltung für den Ausfluß einer antimonarchifchen, ja revolutionären Gesinnung und betrachtete daher die Aufrechterhaltung der auf dem Wiener Kongreß geschaffenen Ordnungen als feine oberste Pflicht. Und wie er, so dachte auch sein Herr, der von absolutistischen Herrschergedanken erfüllte Kaiser Franz I. 12* Träger der Reaktion.
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